Festnahme und Untersuchungshaft

oder

Was tun wenn …

Vater, Bruder, Ehemann oder Freund überraschend nicht mehr nach Hause kommt und stattdessen die Polizei anruft?

 

Es ist das Worst Case-Szenario: Ihr Vater, Bruder, Ehemann, Freund oder Freundin kommt nicht nach Hause, meldet sich auch nicht. Die Zeit vergeht, Sie werden immer unruhiger – und dann klingelt das Telefon. Ein Polizeibeamter meldet sich und teilt Ihnen mit, dass der bzw. die Vermisste festgenommen bzw. - noch schlimmer - auf unbestimmte Zeit in Untersuchungshaft genommen worden ist.

Oder, eine Stufe vorher: Sie werden aufgrund bestimmter Anhaltspunkte unruhig und rechnen mit der Möglichkeit, dass gegen Sie selbst ermittelt wird. Vielleicht haben Sie Hinweise darauf, dass Ihr Telefon abgehört wird oder Sie observiert werden. Vielleicht erfahren Sie, dass Polizeibeamte Personen in Ihrem Umfeld angesprochen und informell befragt oder förmlich vernommen haben. Je nach dem Schweregrad der Straftat, um die es da möglicherweise geht, stellt sich dann irgendwann die Frage, ob Sie schlimmstenfalls mit einer Festnahme und vielleicht sogar mit Untersuchungshaft rechnen müssen.

Tipp 1:
Zögern Sie nicht: Festnahme und Untersuchungshaft signalisieren mit absoluter Eindeutigkeit, dass die Situation ernst ist und die Verhängung einer Freiheitsstrafe als konkrete Gefahr im Raum steht. Es geht also um viel. Gehen Sie schnellstmöglich zu einem erfahrenen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht! Ohne ihn sind Sie oder Ihr Angehöriger der geballten Macht der Strafjustiz aussichtslos unterlegen.

 

Selbstverständlich kostet der Verteidiger Geld (Nähere Infos über die Gebühren des Strafverteidigers erhalten Sie hier) und ein guter nicht wenig. Eine nüchterne Analyse von Risiken, Chancen und Kosten führt im Falle von Festnahme und U-Haft aber fast immer zu einem eindeutigen Ergebnis. Es steht einfach zu viel auf dem Spiel.

Sie können den Anwalt bereits beim ersten Kontakt fragen, was seine Inanspruchnahme kostet. Er wird Ihnen auf Wunsch auch sagen, was es kostet, wenn er zunächst nur die Akten einsieht und auswertet bzw. mit dem Festgenommen Kontakt aufnimmt, mit ihm spricht, ob er einen Verteidiger benötigt und wünscht sowie dann die Akten einsieht; und wenn er Sie im Anschluss daran hinsichtlich Beweislage und Bestrafungsrisiko berät. Er wird Ihnen des weiteren sagen können, was eine anschließende aktive Verteidigung  bis zur Beendigung des Verfahrens kosten wird. Dann können Sie nach dem ersten Abschnitt entscheiden, ob Sie die weitere Hilfestellung durch den Anwalt benötigen und die Kosten für Ihre bzw. die Verteidigung Ihres Angehörigen aufbringen wollen, oder aber ob Sie sich bzw. ihm zutrauen, sich selbst zu verteidigen.

Jedenfalls: die Abklärung und Entscheidung, ob das weitere Verfahren mit oder ohne Verteidiger abläuft, sollte, wenn Festnahme oder U-Haft im Raum stehen, ohne Zögern und gleich zu Beginn getroffen werden. Ansonsten kann von Anfang zu viel schief laufen, das später selbst der beste Verteidiger nicht mehr ausbügeln kann.

Nähere Hinweise erhalten Sie auf den folgenden Seiten zu:

Ansprechpartner: RA Kleiner, RA Richtberg, RA Maaß



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