Sebastian Krüger

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Verkehrsrecht

Unter den Oberbegriff Verkehrsrecht fällt grob gesagt alles, was des Deutschen liebstes Kind betrifft: das Auto. Es wird sowohl durch Normen des Öffentlichen Rechts wie auch des Straf- und Zivilrechts geregelt.

Verkehrsverwaltungsrecht

Die Gesetze des Verkehrsverwaltungsrechts regeln den Zugang auf die Straße sowie deren Benutzung. Nach ihnen richtet sich z.B., wer unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis erhält oder sie wieder verliert und ebenso, welchen Anforderungen Fahrzeuge genügen müssen, um zugelassen werden oder „den TÜV“ bekommen zu können. Außerdem enthalten sie die Regeln der Straßenbenutzung, also z.B., wer wann Vorfahrt hat.

Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafrecht

Im Recht der Ordnungswidrigkeiten sowie im Strafrecht ist geregelt, mit welchen Sanktionen der Staat Verstöße gegen die Regeln der Straßenbenutzung ahndet. Bei Ordnungswidrigkeiten werden Bußgelder und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg für kleinere Verstöße oder solche ohne konkrete Gefährdung anderer verhängt. Sie sollen die Verkehrsteilnehmer lediglich erziehen, z.B. zur Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, zum Unterlassen von Falschparken etc. Die Normen des Verkehrsstrafrechts betreffen demgegenüber die Todsünden im Straßenverkehr, die mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden und regelmäßig auch den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.

Verkehrszivilrecht

Verkehrsrechtliche Normen des Zivilrechts gestalten zum einen Vertragsbeziehungen rund um das Thema Auto, z.B. Rechte und Pflichten aus Kaufverträgen (ob mit oder ohne Finanzierung), Werkverträgen (Reparatur-, Wartungsaufträge, Fahrzeugumbauten, o.ä.) oder Versicherungsverträgen (Kraftfahrzeughaftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherungen, etc.). Zum anderen regeln Normen des Zivilrechts das Haftungs- und Schadensrecht, also wer im Falle eines Unfalles gegen wen welche Ansprüche geltend machen kann.

 

Typische Auseinandersetzungen drehen sich im Verkehrsrecht z.B. um folgende Fragestellungen:

Verwaltungsrecht

 

Bußgeld- und Strafrecht

 

Vertragsrecht

Kaufrecht:

Werkvertragsrecht

Leasingrecht

Versicherungsrecht

 

Verkehrsunfälle

Unsere Dienstleistungen

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich wie auch gerichtlich in allen oben angesprochenen Themenbereichen und Konflikten.

Bei Verkehrsunfällen stehen wir Ihnen von Anfang an zur Seite und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche gegenüber allen anderen Beteiligten – insbesondere dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung sowie der eigenen Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
Wir nehmen Ihnen die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden ab und verhindern die Verhängung drohender Bußgelder und Strafen bzw. helfen, diese abzuschwächen und Schwierigkeiten mit eigenen Versicherungen und der Führerscheinbehörde zu vermeiden.

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