Der Fachanwalt für Familienrecht

Das Familienrecht ist mehr als dynamisch und erfordert zur optimalen Durchsetzung Ihrer Interessen den nur oder hauptsächlich auf diesem Gebiet tätigen Fachanwalt.

Kein Familienrechtsfall ist wie der andere.

Wer als Rechtsanwalt so „nebenbei“ Familienrechtsangelegenheiten bearbeitet, kann selbst beim besten Willen die Vielfältigkeit der Materie nicht beherrschen. Auch hier gilt: wer alles kann, kann nichts richtig.

Die Konfliktbereiche gerade im Familienrecht sind enorm vielfältig, die gesetzlichen Regelungen werden fortlaufend geändert. Nur der sich ständig gerade auf diesem Gebiet weiterbildende Fachanwalt für Familienrecht kann Sie verantwortlich vertreten, weil nur der Spezialist die Materie an sich und die Fülle der Veränderungen noch überblickt. Als Beispiel seien hier nur die ganz erheblichen Veränderungen im Unterhaltsrecht seit Januar 2008 und die sich daraus herleitende Dynamik genannt.

Eine Vorgehensweise, die im Herbst 2007 in einem Unterhaltsrechtsstreit noch Erfolg versprechend war, konnte Anfang 2008 schon ins Leere gehen und die Interessen des Mandanten verfehlen, weil sich die Vorschriften im Detail wesentlich geändert haben. So ist es in vielen Bereichen des Familienrechts: Das Familienrecht ist mehr als dynamisch und erfordert zur optimalen Durchsetzung Ihrer Interessen den nur oder hauptsächlich auf diesem Gebiet tätigen Fachanwalt.

Ihr Ansprechpartner im Familienrecht ist bei uns Herr Rechtsanwalt und Notar Helduser, der Fachanwalt für Familienrecht ist und für den das Familienrecht einen Kerngegenstand seiner Tätigkeit darstellt.



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