Beratung für Arbeitgeber

Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Das stimmt gewiss in vielen Bereichen. Welche Möglichkeiten bleiben Arbeitgebern da, um häufigen Fehlzeiten, Bummelei und Nachlässigkeit bei der Arbeit und der scheinbar unvermeidlichen Abfindung als Folge von Kündigungen zu begegnen oder zumindest die finanziellen Folgen so gut es geht zu begrenzen? Und wie schaffen Sie es, den Umgang mit dem Betriebsrat so zu gestalten, dass nicht fortlaufend finanzielle und personelle Ressourcen durch betriebsverfassungsrechtliche Reibereien und Streitigkeiten gebunden werden?

Andererseits: die arbeitsrechtlichen Gesetze begründen nur begrenzte Schutzrechte der Arbeitnehmer und beinhalten eine Vielzahl von Pflichten, die in einer ausgewogenen Gesamtregelung die Interessen der Arbeitgeber ebenso schützen wie jene der Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber muss nur wissen, wo die für ihn nutzbaren Gestaltungsspielräume sind, wo die Grenzen genau liegen und wie er die Spielräume des Sinnvollen und Zulässigen möglichst optimal ausschöpft.

Es beginnt bereits bei der

Gestaltung der Arbeitsverträge: was Sie im Arbeitsvertrag festlegen, bindet Sie unter Umständen auf lange Zeit und kann sich beispielsweise bei einer Streitigkeit betreffend eine Kündigung als extrem hinderlich erweisen. Die Beratung eines Fachanwalts betreffend eine Optimierung der von Ihnen eingesetzten Arbeitsverträge ist in aller Regel gut investiertes Geld und wird Ihnen in der Folgezeit Ärger und Geld sparen.

Die Überprüfung der in der Praxis eingesetzten Vertragstexte bringt in vielen Fällen erhebliche Lücken, kontraproduktive Regelungen und unwirksame Klauseln zutage. Gerade Klauseln, die sich erst nach Jahren unter dem Gesichtspunkt des Rechts der Allgemeinen Vertragsbedingungen als unwirksam erweisen, den Arbeitgeber bis zu dieser Erfahrung aber in scheinbarer Sicherheit wägen, können sehr teuer werden.

Und es geht weiter; nur einige Beispiele:

  • Wie gestalten Sie die Befristung von Arbeitsverhältnissen so, dass Sie nicht am Ende die unangenehme Überraschung erleben müssen, dass das Arbeitsgericht ein vermeintlich befristetes Arbeitsverhältnis zu einem in Wirklichkeit unbefristeten erklärt?
  • Eine Arbeitnehmerin mit Kleinkind beantragt, sie fortan  in Teilzeit, mit halber Stelle und nur vormittags,  zu beschäftigen. Teilzeitkräfte mit der Bereitschaft nachmittags zu arbeiten, sind aber rar gesät. Müssen Sie dem Wunsch dennoch nachgeben?
  • Sie möchten die betrieblichen Leistungsanreizsysteme neu gestalten. Was geht,  was geht nicht und wie gestalten Sie es wirksam?
  • Der Betriebsrat stellt verschiedene Anträge, bei denen er sich auf das Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG beruft. Wie reagieren Sie, ohne teure Auseinandersetzungen zu riskieren und sich betriebliche Regelungen einzuhandeln, die Sie nicht wollen?


Insbesondere Kündigung und Kündigungsschutz beinhalten für Arbeitgeber viele Tücken und Fallstricke:

  • Ihr Unternehmen ist nicht sehr groß, hat aber einige Filialen. Wie finden Sie heraus, ob Ihre Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießen?
  • Ein Arbeitnehmer fällt wegen Alkohol am Arbeitsplatz auf und fehlt häufig wegen tatsächlicher oder angeblicher Krankheit. Sie haben bereits einen derartigen Streitfall hinter sich, bei dem Sie am Ende eine hohe Abfindung zahlen mussten. Wie verhindern Sie, dass sich das wiederholt?
  • Der Warenschwund nimmt zu. Sie haben einen Mitarbeiter besonders im Verdacht. Wie reagieren Sie und sichern Beweismittel für den Kündigungsschutzprozeß?
  • Sie erwägen ein Outsourcing, d.h. bestimmte Teile oder Leistungen zukünftig extern zu beziehen, anstelle sie selbst durch die eigenen Mitarbeiter herstellen zu lassen. Dafür müssen einige Mitarbeiter gekündigt werden. Was müssen Sie beachten, damit sich die Kündigungen am Ende nicht als unwirksam erweisen oder Sie hohe Abfindungen zahlen müssen?
  • Sie haben verschiedentlich erlebt, dass Sie auch ansonsten bei Kündigungen vieles beachten müssen und falsch machen können; Stichpunkte: Kündigungserklärung und ihre Anforderungen, Kündigungsfrist, Anhörung des Betriebsrats, Zustimmung des Integrationsamts bei Schwerbehinderten, Kündigungsverbote etc. Viele Kündigungen scheitern allein daran, dass die Anhörung des Betriebsrats den Anforderungen der Arbeitsgerichte nicht genügt. Das ist bitter – aber wie ist es zu vermeiden, ohne nur aus schon gemachten und teuren Fehlern zu lernen?


Zweifellos erschwert das Kündigungsschutzgesetz arbeitgeberseitige Kündigungen und kann der Arbeitgeber gerade hier sehr vieles falsch machen, wovon dann am Ende der Arbeitnehmer jedenfalls bei der Höhe der Abfindung profitiert.

Weil das Kündigungsschutzrecht den Befugnissen der Arbeitgeber aber nur Grenzen setzt, während es ihnen den Kernbereich der unternehmerischen Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit belässt, empfiehlt es sich dringend, bezüglich Kündigungen anwaltliche Beratung und Gestaltung frühzeitig in Anspruch zu nehmen, um ansonsten zu befürchtende, erheblich höhere Folgekosten zu vermeiden. Gerade die betriebsbedingte Kündigung ist im Grunde ohne wirklich kompetente fachanwaltliche Beratung nicht erfolgreich zu bewerkstelligen.

  • Betriebliche Sanierungen bedürfen der sorgfältigen Planung, und in diesem Zusammenhang insbesondere auch der kompetenten arbeitsrechtlichen Beratung und Gestaltung im Hinblick auf die mit ihnen verbundenen Personalmaßnahmen, wenn die Ziele erreicht und unangenehme Überraschungen vermieden werden sollen. Stichworte: Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan. Gleiches gilt für die Gestaltung von Betriebsübernahmen, sofern Sie nicht das Risiko eingehen wollen, dass Sie am Ende erheblich mehr Arbeitnehmer mit übernehmen müssen als ursprünglich vorgesehen.

Der Fachanwalt kann Ihnen in all diesen Fragen eine frühzeitige Beratung anbieten, im Einzelfall wie auch in Form eines Beratungsvertrages auf fortlaufender Basis. Es ist ein alter, aber nach wie vor gültiger Erfahrungssatz: Streitvermeidungskosten sind in der Regel niedriger als Streitkosten.

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