Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Aufgabe des Fachanwalts für Arbeitsrecht ist es, die Interessen seines Mandanten in dem Interessenkonflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestmöglich durchzusetzen.

berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf professionelle Weise in allen Fragen und Streitigkeiten des Arbeitsrechts.

Professionell - in aller Regel hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber unter seinen Mandanten. Es gibt nur vergleichsweise wenige Fachanwälte, die ausschließlich Arbeitnehmer oder ausschließlich Arbeitgeber vertreten. Bei den Anwälten, die sich auf diese Weise beschränken, spielt meist eine bestimmte Überzeugung oder Ideologie des Anwalts eine Rolle. Die aber ist im Recht nicht unbedingt der beste Ratgeber.

Die Aufgabe des Anwalts ist es, die Interessen seines Mandanten in einem konkreten Streitfall optimal durchzusetzen. Dazu muss er den Richter von der Richtigkeit der Position seines Mandanten überzeugen. Die Entscheidung trifft immer der Richter, der Anwalt kann nicht mehr tun als ihn zu überzeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, gehört es zu den wichtigsten Fähigkeiten des Anwalts, sich bei der Vorbereitung seiner Argumentation stets auch in die Position von Richter und Gegenpartei zu versetzen und die Frage zu beantworten, wie der Richter die Sache voraussichtlich betrachten wird und wie er auf bestimmte Argumente, Vortragspositionen oder Taktiken reagieren wird; und ebenso, wie die Gegenpartei voraussichtlich auf die eigene Prozesslinie reagieren wird.

Justiz ist ein Rollenspiel, das derjenige am besten beherrscht, der bei allem was er tut, die Rolle und Betrachtungsweise der anderen Beteiligten von vorneherein mit einbezieht und ihre Reaktionen vorauszusehen bemüht ist.

Deshalb muss der Arbeitnehmer keine Nachteile befürchten, wenn er weiß, dass sein Anwalt in anderen Fällen auch Arbeitgeber vertritt. Und umgekehrt ebenso. Im Gegenteil: dies schult den Anwalt in den Erfordernissen des Rollenspiels und seinen Finessen. Wer weiß, wie das Gegenüber denkt, kalkuliert und entscheidet, kann dies bei der Gestaltung seiner Prozessstrategie von vorneherein mit bedenken und wird so im Regelfall den Mandanten erfolgreicher vertreten können, als wenn er mit Scheuklappen agieren würde.

Wichtig ist allerdings, dass Sie dem Anwalt, den Sie mit Ihrer Vertretung beauftragen, zutrauen, Ihre Sache in diesem Sinne professionell zu handhaben und sich für Ihr Anliegen mit besten Kräften einzusetzen. Dazu können Sie sich zu Beginn der Beratung nur an Empfehlungen orientieren, die Ihnen andere gegeben haben und an dem Gefühl, das Sie nach dem ersten Gespräch von der Person des Anwalts und seinem Herangehen an Ihren Fall haben. Im weiteren Verlauf werden Sie zunehmend mehr und sichere, auch sachliche Anhaltspunkte dafür bekommen, ob der Anwalt seine Sache solide und gut macht.

In allen Fragen und Streitigkeiten des Arbeitsrechts – der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der richtige Ansprechpartner  für alle Probleme und Streitigkeiten des Arbeitsrechts, nur beispielhaft:

  • Fragen der Gestaltung des Arbeitsvertrags,
  • Streitigkeiten während des laufenden Arbeitsverhältnisses über Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Überstunden, Versetzung und Umsetzung, betriebliche Altersversorgung u.v.m.
  • Streitigkeiten betreffend Befristung, Abmahnung und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Fragen des Arbeitsförderungs- und Arbeitslosengeldrechts sowie des Sozialversicherungsrechts im Zusammenhang insbesondere der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Schutz und Rechte besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Eltern, Schwerbehinderten, Jugendlichen und Auszubildenden,
  • Streitigkeiten zwischen Betriebsrat bzw. Personalrat und Arbeitgeber
  • Gestaltung von oder Streitigkeiten um Betriebsänderungen und -übernahmen
  • Rechtsfragen und Streitigkeiten des Tarifvertragsrechts

Sein Mandat setzt der Fachanwalt für Arbeitsrecht jeweils entsprechend dem konkreten Gegenstand und Auftrag um.

Ansprechpartner: RA Nemitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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