Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen. Zivilgerichte – insbesondere Amtsgericht und Landgericht als erstinstanzliche Gerichte - entscheiden daher Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr Bürgern. Der Regelungsbereich ist so weitgefasst wie der Lebensbereich und die Problemkonstellationen, die ihm zugrundeliegen.

Wichtigstes Gesetz des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Es enthält die Vorschriften  betreffend den Abschluß und die Abwicklung von Verträgen (Kaufverträge, Werkverträge, Reiseverträge, Mietverträge, Darlehensverträge u.v.m), den Schutz des Verbrauchers, das Eigentum und seine Belastung (Erwerb, Übertragung und Belastung von beweglichen Sachen, Rechten und Grundstücken), das Schadensersatzrecht, das Familienrecht (Unterhalt, Scheidung, Scheidungsfolgen) und das Erbrecht, um nur einige wichtige zu nennen.

Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, die zum Zivilrecht zählen und die in speziellen Gesetzen geregelt sind: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Versicherungsrecht, Wettbewerbsrecht, Wertpapierrecht etc.

Die Problem- und Konfliktbereiche, die Gegenstand unserer zivilrechtlichen Beratung und Vertretung sind, erläutern wir anhand einiger ausgewählter Fachgebiete.



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