Beamtenrecht
Das Beamtenrecht ist das Arbeitsrecht der im öffentlichen Dienst beschäftigten Beamten. Es ist formell gesehen Teil des Verwaltungsrechts, von der Sache her aber dem Arbeitsrecht zuzuordnen.
Als Problem- und Konfliktfelder dominieren in der anwaltlichen Praxis
- Beratung und Vertretung in Einstellungskonflikten, z.B. Bewerbung für ausgeschriebene Beamten- oder Ausbildungsstellen (Schuldienst pp.)
- Konkurrentenklagen: Beratung von Bewerbern, die in Stellenbesetzungsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, Vertretung in Widerspruchs-, Klage- und gerichtlichem Eilverfahren
- Konflikte um dienstliche Beurteilungen
- Durchsetzung oder Abwehr der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand
- Vertretung in Disziplinarverfahren
- u.v.m.
Wir können in diesem Bereich die Beratung und Vertretung von Beamten zu allen sich stellenden Fragen, Konstellationen und Konflikten durch einen langjährig in dem Fachgebiet tätigen Anwalt anbieten, der den öffentlichen Dienst auch aus eigener Tätigkeit als Beamter in früherer Zeit von innen bestens kennt.
Ansprechpartner: RA Nemitz
Problemlösung ganz praktisch: Was tun wenn... Hinweise und Tipps, wie Sie konkrete Probleme und Konflikte aus dem Fachgebiet lösen können, ohne gleich zum Anwalt zu gehen, finden Sie in unserem Service-Bereich.